Geschäftsreisender beim Sortieren von Belegen für Reisekostenabrechnung.

Reisekostenabrechnung korrekt durchführen: So geht’s

Die Reisekostenabrechnung korrekt durchzuführen spart bares Geld, schützt vor Nachforderungen vom Finanzamt und sorgt für Ordnung im finanziellen Ablauf Ihres Unternehmens. Jede berufliche Reise bringt Kosten mit sich – Ihre systematische Dokumentation und Abrechnung entscheidet darüber, ob Sie diese steuerlich geltend machen können.

Zentrale Punkte

  • Pflichtangaben wie Name, Reisezweck und Reisedaten sind unerlässlich
  • Belege sollten lückenlos gesammelt und abgelegt werden
  • Verpflegungspauschalen und Kilometerpauschalen gelten als steuerfreie Erstattungen
  • Softwarelösungen erleichtern die Erstellung und Einreichung erheblich
  • Fristen zur Einreichung unbedingt beachten

Was genau ist eine Reisekostenabrechnung?

Eine Reisekostenabrechnung enthält sämtliche Kosten, die während einer dienstlichen Reise entstehen. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegungsmehraufwendungen sowie Reisenebenkosten wie Parktickets, Gepäckaufbewahrung oder Internetnutzung im Hotel. Die Gesamtdokumentation dieser Kosten bildet die Grundlage für die Rückerstattung und die steuerliche Abzugsfähigkeit.

Wird die Abrechnung ordnungsgemäß geführt, können Unternehmen die Ausgaben als Betriebsausgabe verbuchen. Mitarbeitende wiederum können nicht oder teilweise erstattete Reisekosten in ihrer Steuererklärung angeben.

Gesetzlich erforderliche Angaben

Ohne bestimmte Pflichtangaben können Reisekostenabrechnungen nicht anerkannt werden. Es zählt jede Angabe. Damit alles vollständig ist, müssen Sie Folgendes erfassen:

Pflichtangabe Beispiel/Erklärung
Name, ggf. Mitarbeitendennummer „Max Mustermann, 003245“
Reisezweck „Kundentermin in München“
Reisezeitraum Start- und Endzeit der Reise
Reiseziel Empfängeradresse oder Standort
Auflistung aller Kosten Fahrt, Übernachtung, Verpflegung, Nebenkosten
Belege Rechnungen, Quittungen, ggf. Eigenbeleg

Fehlen Belege (z. B. bei Trinkgeldern oder defekten Automaten), nutze ich einen Eigenbeleg mit Datum, Betrag und Hintergrund der Ausgabe. Das reicht in Einzelfällen – insgesamt sollte die Beleglage aber lückenlos sein.

Standardprozedere – So führe ich meine Abrechnung durch

Ein strukturierter Ablauf ist entscheidend. Ich arbeite Schritt für Schritt und halte mich an diese fünf Stufen:

1. Vorbereitung: Noch vor Reisebeginn speichere ich Ziel, Zeitraum und Zweck der Dienstreise. Ich lege eine digitale Belegmappe an und fotografiere unterwegs jede Quittung direkt mit dem Smartphone.

2. Abrechnungsformular: Ich nutze eine Excel-Vorlage oder Tools wie SAP Concur. Dort trage ich jede Position mit Beleg ein – Fahrtkosten, Hotel, Frühstück, Wifi-Nutzung im Zug, Parkautomaten usw.

3. Prüfung: Vor Abgabe kontrolliere ich Reisedauer, Plausibilität der Beträge und Stimmigkeit der Belege. Eine falsch zugeordnete Position kann beim Finanzamt schnell zu Rückfragen führen.

4. Einreichung: Ich sende die Abrechnung an die Buchhaltung – intern per Mail, Tool oder Upload ins HR-System.

5. Erstattung und Versteuerung: Ist die Abrechnung genehmigt, erfolgt die Rückzahlung auf mein Gehaltskonto oder als Spesenüberweisung. Das Unternehmen setzt die Kosten sofort steuerlich an.

Wie berechne ich Kilometer und Verpflegung korrekt?

Nicht jede Dienstreise erfolgt mit dem Dienstwagen. Nutze ich mein eigenes Auto, kann ich die gesetzlich festgelegte Kilometerpauschale von 0,30 Euro steuerfrei geltend machen – jede zurückgelegte Strecke zählt.

Bei längeren Reisen sind auch Verpflegungspauschalen erstattbar. Diese ändern sich regelmäßig und gelten abhängig von der Reisedauer und dem Zielland. Je nachdem, ob ich über acht Stunden unterwegs war oder eine mehrtägige Reise vorliegt, stehen mir feste Pauschalbeträge zu.

Reisedauer Pauschale Inland
Mehr als 8 Stunden 16 Euro
24 Stunden 32 Euro
An-/Abreisetag bei mehrtägiger Reise 16 Euro

Digitale Unterstützung spart Zeit und Nerven

Excel funktioniert – aber digitale Lösungen bieten weit mehr Komfort. Ich verwende Belegscanner per App, um Bons direkt nach dem Kauf zu erfassen. Tools wie SAP Concur, Lexware oder HRworks buchen automatisch zugeordnet – auch Hotelrechnungen oder Tagungskosten werden korrekt einsortiert.

Der Vorteil: Ich kann jederzeit sehen, wie hoch der Erstattungsbetrag ist. Die Verarbeitung im Backoffice geht schneller, und es entstehen weniger Rückfragen. Alles ist übersichtlich gespeichert und bei Bedarf jederzeit abrufbar.

Häufige Fehler und wie ich sie vermeide

Auch mit Erfahrung lauern Stolperfallen. Ich habe mir angeeignet, die folgenden Fehler konsequent zu vermeiden:

  • Belege zu spät einsammeln: Ich scanne sie direkt bei Entstehung.
  • Richtlinien ignorieren: Jedes Unternehmen hat eigene Vorgaben – die prüfe ich vor der Reise.
  • Falsche Pauschale anwenden: Ich kontrolliere jedes Jahr die Aktualisierung der Tagespauschalen.
  • Abgabefristen übersehen: Spätestens zum Monatswechsel übermittle ich alles, um steuerlich auf der sicheren Seite zu sein.

Welche Kosten sind wirklich erstattungsfähig?

Ich frage mich bei jeder Ausgabe: War das aus beruflichem Anlass und notwendig für die Durchführung der Reise? Nur dann setze ich sie an. Grundsätzlich gelten folgende Kostenarten als erstattungsfähig:

– Fahrten mit dem Pkw, Zug oder Flugzeug
– Hotelkosten und Serviceleistungen (beispielsweise WLAN)
– Parkgebühren, Taxi, Mietwagen
– Dienstliche Telefonate und Geschäftsessen
– Verpflegungsmehraufwand gemäß Pauschale

Ausgaben wie Minibar, private Ausflüge oder Spabesuche sind nicht abrechnungsfähig.

Zusätzliche Tipps für eine stressfreie Bearbeitung

Ich schreibe meine Abrechnung direkt nach Rückkehr – dann sind alle Erinnerungen frisch. Je länger ich warte, desto aufwendiger wird das Nachverfolgen der Belege. Gerade bei Auslandsreisen halte ich mich an steuerlich relevante Landespauschalen.

Ich checke vor der Reise, welche Zahlungsmittel erlaubt sind – manche Firmen lassen nur Firmenkreditkarten zu. Außerdem arbeite ich mit Vorlagen, um keine Angabe zu vergessen. Diese speichern sich automatisch für Folgeabrechnungen ab.

Zuletzt noch ein Gedankenanstoß

Eine übersichtliche Reisekostenabrechnung macht mehr als Eindruck bei der Steuerprüfung: Sie schafft Ruhe. Ich weiß am Monatsende, welche Ausgaben mir zustehen, was ich abrechnen kann und wo mögliche Fehlerquellen liegen. Unternehmen profitieren von klaren Prozessen, und ich erspare mir Rückfragen oder verspätete Rückzahlungen.

Ein sauberer Prozess bedeutet weniger Aufwand und mehr Zeit für eigentliche Aufgaben. Genau darum lohnt sich die genaue Beschäftigung mit dem Thema – einmal aufgesetzt, läuft es von allein.

Erweiterte Perspektiven und weiterführende Hinweise

Gerade wenn man häufig auf Dienstreisen ist oder sein Unternehmen dabei unterstützen möchte, die Reisekostenabrechnung ganzheitlich zu optimieren, lohnt es sich, einen Schritt weiterzugehen. Zwar können Richtlinien und Prozesse von Firma zu Firma leicht variieren, das grundsätzliche Verfahren aber bleibt ähnlich. Doch was ist, wenn es häufiger Auslandsdienstreisen gibt oder mehrere Personen gemeinsam reisen?

In so einem Fall erweist sich eine detaillierte Vorbereitung als besonders wichtig. Ich lege mir zum Beispiel schon vor Reiseantritt eine kleine Checkliste an, auf der festgehalten ist, ob alle Visa-, Impf- oder Währungsfragen geklärt sind und welche Kosten entstehen dürfen. Grenzt das Unternehmen die Spesen im Ausland für bestimmte Posten (z. B. Hotelkategorie oder Zusatzversicherungen) ein? Dann weiß ich das schon im Vorfeld und integriere es in meine Planung. So lassen sich unliebsame Überraschungen vor Ort und Diskussionen in der Abrechnung vermeiden.

Ein weiterer Aspekt betrifft das Thema Versicherungen: Wer in Länder reist, in denen ein besonderer Versicherungsschutz notwendig ist, sollte klären, ob das Unternehmen diesen Schutz zur Verfügung stellt oder ob man selbst aktiv werden muss. Entsprechende Beiträge können – wenn sie eindeutig berufsbedingt sind – ebenfalls Teil der Reisekostenabrechnung sein. Auch hier ist eine klare Rücksprache mit dem Arbeitgeber entscheidend.

Nutze ich häufig verschiedene Verkehrsmittel, lege ich mir außerdem eigene Formulare oder digitale Tools an, die automatisch bei Zug- und Flugreisen unterscheiden. So kann ich einfach abhaken, welchen Fahrtkostennachweis ich erbracht habe. Oft lassen sich elektronische Tickets und Rechnungen direkt an die Software weiterleiten – Zeitersparnis und Fehlerminimierung sind dabei zentrale Vorteile.

Gemeinsam reisende Mitarbeitende: Wenn mehrere Personen zusammen reisen, ist es manchmal sinnvoll, gemeinsame Ausgaben einer Person zuzuordnen (etwa Taxikosten oder ein gemeinsames Bahn-Ticket). Wichtig ist dann, diese Kosten eindeutig zu dokumentieren, damit am Ende sowohl in der Abrechnung jeder Person als auch in der Gesamtbuchhaltung keine Unklarheiten entstehen. Ich notiere mir dazu die Namen der Beteiligten und den Zweck der gemeinsamen Ausgabe, damit später alle den Posten nachvollziehen können.

Bei Reisen ins Ausland kommt oft noch das Thema Fremdwährung hinzu. Ich achte hier auf den exakten Umrechnungskurs und dokumentiere, wann der Betrag abgerechnet wurde. Manche Unternehmen haben interne Vorgaben, wie die Umrechnung zu erfolgen hat (etwa der Tageskurs der jeweiligen Bank oder ein pauschaler, monatlich erneuerter Umrechnungskurs). Dies beeinflusst die Höhe der erstattungsfähigen Beträge. Fehler in diesem Bereich können zu Nachfragen seitens der Buchhaltung oder gar zu verschwendeter Zeit bei der Endabrechnung führen. Daher lohnt es sich, die Kurse sorgfältig festzuhalten (zum Beispiel eine kleine Notiz auf dem Beleg oder eine Mail an die Buchhaltung, in welcher Höhe der Betrag in Euro zu verbuchen ist).

Wer sich besonders intensiv mit solchen Themen auseinandersetzt, kann über kurz oder lang für das eigene Team zu einer Art Expertin oder Experte für Reisekostenabrechnung werden. Gerade in mittelgroßen Unternehmen kommt Kolleginnen und Kollegen das eigene Wissen zugute: Fragen wie „Welche Pauschale muss ich bei einer zweiwöchigen Reise geltend machen?“ oder „Bekommt man auch bei Nachtfahrten eine Zulage?“ sind alltäglich. Je mehr man sich auskennt, desto reibungsloser und schneller läuft das gesamte Prozedere für alle Beteiligten.

So manche Firma fördert das Reisemanagement durch Bonusprogramme oder spezifische Kooperationen mit Hotels und Fluggesellschaften. Wer davon Gebrauch macht, sollte wissen, ob etwaige Bonusmeilen oder Hotelpunkte privat genutzt werden dürfen oder zum Unternehmenspool gehören. Diese Regelungen variieren stark und sind oft Teil der Reiserichtlinien. Wer hier Unklarheiten hat, sollte vor Antritt der Reise besser nachfragen, um spätere Diskussionen zu vermeiden.

Auch wenn die meisten von uns heute primär digitale Lösungen verwenden, empfiehlt es sich, mindestens einmal im Jahr die eigenen Tools und Arbeitsabläufe zu überprüfen. Ist die Software noch auf dem aktuellen Stand? Werden alle benötigten Funktionen abgedeckt, wie etwa die automatische Einbindung von Kreditkartenabrechnungen oder das Scannen von Taxiquittungen? Gerade bei intensiver Nutzung können sich im Lauf der Zeit neue Funktionen und Updates ergeben, die den Prozess noch leichter gestalten. Ein kurzer Blick in die Software-Anleitung oder ein Austausch mit anderen Nutzern lohnt sich fast immer.

Wer als Selbstständige*r unterwegs ist, kann die beschriebenen Tipps weitgehend übernehmen, allerdings mit dem Fokus auf die eigene Steuererklärung. In diesem Fall kommt es nicht auf eine innerbetriebliche Abrechnung an, sondern auf die ordnungsgemäße Erfassung der Betriebsausgaben für das Finanzamt. Die Pflichtangaben bleiben ähnlich, nur dass man oft noch genauer aufzurechnen hat, welche privaten und welche betrieblichen Fahrten oder Ausgaben anfielen. Einige Selbstständige setzen dazu auf spezielle Buchhaltungsprogramme, die Reisekosten automatisch erfassen und als Betriebsausgaben verbuchen, inkl. Integration mit dem Onlinebanking.

Immer wichtiger wird zudem das Thema CO₂-Kompensation und Nachhaltigkeit auf Dienstreisen. Einige Unternehmen erlauben, die Kosten für eine optionale Kompensation des anfallenden CO₂-Ausstoßes mit dem Flug oder bei anderen Transportmitteln über die Reisekostenabrechnung abzurechnen. Voraussetzung ist natürlich, dass dies im Reiseleitfaden des Betriebs zugelassen ist. Bereits kleine Beträge können im Laufe eines Jahres dazu beitragen, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Hier lohnt sich ein Blick in die jeweiligen Firmenrichtlinien.

Wer viel reist, kennt außerdem die Herausforderung, unterwegs die Kostenbelege beisammen zu halten. Ich lege mir manchmal ein vordatiertes Digital-Album an, in dem jeder Beleg heimatet. Parallel führe ich eine Liste oder Notiz, auf der kurz der Anlass und der Betrag stehen. Falls mal ein Scan unleserlich wird oder verlorengeht, kann ich immerhin rekonstruieren, was da ausgegeben wurde. Die Regel „ein Beleg = ein Eintrag“ hat sich bei mir bewährt, gerade für mehrtägige Reisen mit vielen Einzelabrechnungen (Taxis, Parktickets, Verpflegung usw.).

Zur Sicherheit prüfe ich außerdem immer, ob mir das Hotel oder der Fluganbieter nachträglich elektronische Rechnungen bereitstellen kann. Viele große Ketten haben Onlineportale, auf denen man sich die Rechnung erneut herunterladen kann, falls etwas schiefläuft. Das erspart viel Zeit, wenn doch ein Fax oder Ausdruck unterwegs verloren geht.

In Summe dreht sich eine gelungene Reisekostenabrechnung immer um Sorgfalt, Systematik und das Wissen, welche Kosten man ansetzen darf. Wer aufmerksam ist und frühzeitig alle wesentlichen Informationen zusammenstellt, vermeidet unnötigen Mehraufwand. Und letztlich steht nicht nur der finanzielle Aspekt im Fokus: Auch die eigene Entlastung ist enorm – es gibt nichts Frustrierenderes, als wochenlang auf eine fehlende Rückerstattung zu warten, weil die Beleglage unklar war. Eine solide Abwicklung bringt also langfristig mehr Produktivität, weniger Stress und eine hohe Transparenz für Unternehmen und Mitarbeitende gleichermaßen.

Schlusswort

Jeder Schritt, der die Reisekostenabrechnung einfacher und effizienter gestaltet, zahlt sich aus – sowohl für mich als Reisende*n als auch für das Unternehmen. Mit klaren Strukturen, vorausschauender Planung und einer gewissenhaften Nachbereitung bleiben böse Überraschungen aus. So lassen sich Kosten optimal zurückholen, während gleichzeitig die papierlose und digitale Zukunft immer näher rückt. Wer einmal ein verlässliches System etabliert hat, profitiert dauerhaft von weniger Bürokratie und mehr Sicherheit im Steuer- und Abrechnungsdschungel.

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